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Suchtmobil e.V. bedankt sich im Namen aller Mitglieder für Ihre Spende.
Selbstverständlich stellen wir Ihnen umgehend eine Spendenbescheinigung aus.
Höhere Steuerersparnis für
Spenden
Das
Finanzamt erkennt jetzt jährliche Spenden für „gemeinnützige“ Zwecke, statt nur bis zu 5 Prozent bis zu 20 Prozent der
Gesamteinkünfte an. Gaben für „mildtätige“ oder „wissenschaftliche“ Zwecke, waren vorher bereits bis zu 10 Prozent
begünstigt. Hier wurde der steuerliche Abzugsbetrag auf 20 Prozent verdoppelt.
Diese Grenze gilt allerdings jetzt insgesamt für alle förderungswürdigen
Zwecke.
Ein Rechenbeispiel:
Beträgt das
Gesamteinkommen (dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Bruttoeinkünfte
abzüglich Werbungskosten) 30.000 Euro im Jahr, so konnten früher für
gemeinnützige Zwecke 1.500 € steuerwirksam gespendet werden. Spenden für
mildtätige oder wissenschaftliche Zwecke führten – zusätzlich – bis zu 3.000
Euro zu einer Steuerersparnis.
Jetzt können insgesamt - also gemeinnützige, mildtätige und wissenschaftliche
Spenden zusammen - bis zu 6.000 Euro Steuern sparen helfen.
Das heißt:
Die Beträge werden nicht von der Steuerschuld abgezogen, sondern vom
steuerpflichtigen Einkommen. Die Ersparnis ergibt sich dann aus dem
persönlichen Steuersatz, macht sich also für Großverdiener stärker bemerkbar
als für Bezieher kleinerer Einkommen.
Spendenbescheinigung
bis 200 Euro nicht notwendig
Waren vorher
Spenden bis zu 100 Euro ohne eine Bestätigung des Empfängers absetzbar, so
brauchen nunmehr Überweisungen bis zu 200 Euro nicht mehr extra bescheinigt zu
werden. Es genügt ein Zahlungsbeleg der Bank mit Angaben zum Empfänger und dem
Verwendungszweck.
Übertrag auf
Folgejahre möglich
Ein weiteres
Bonbon aus Peer Steinbrücks Steuerkasse: Übersteigt die Summe der in einem Jahr
geleisteten Spenden den maximal absetzbaren Betrag, so können die steuerlich
nicht mehr berücksichtigten Beträge auf die folgenden Jahre übertragen werden.
Und das ohne zeitliche Begrenzung.
2.000 Euro
„Spendenüberhang“ aus 2008 kann also noch im Jahr 2009 Steuern sparen helfen –
soweit dann nicht wiederum die 20 Prozent-Grenze überschritten wird (was ja
erneut zur Übertragung auf die Folgejahre führen würde).
Allerdings: Bei
den so genannten Großspenden, also Einzelüberweisungen von mehr als 25.565 €,
gab es für den Spender die Möglichkeit, die Spende auf sieben Jahre zu
verteilen: auf das Jahr der Zuwendung, das Vorjahr sowie auf die folgenden fünf
Jahre. Die Rücktragsmöglichkeit ist gestrichen worden. Nunmehr kann nur noch
„vorgetragen“ werden.
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