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Spendenkonto

 

punkt_rot_klein.png Zur Unterstützung und Förderung unserer Arbeit bitten wir um Ihre Spende, oder um Ihre Mitgliedschaft.

Postbank/ Konto: Suchtmobil e.V.
Kn : 988917203
BLZ.: 200 100 20

Suchtmobil e.V. bedankt sich im Namen aller Mitglieder für Ihre Spende.

Selbstverständlich stellen wir Ihnen umgehend eine Spendenbescheinigung aus.

Höhere Steuerersparnis für Spenden

Das Finanzamt erkennt jetzt jährliche Spenden für „gemeinnützige“ Zwecke, statt nur bis zu 5 Prozent bis zu 20 Prozent der Gesamteinkünfte an. Gaben für „mildtätige“ oder „wissenschaftliche“ Zwecke,  waren vorher bereits bis zu 10 Prozent begünstigt. Hier wurde der steuerliche Abzugsbetrag auf 20 Prozent verdoppelt. Diese Grenze gilt allerdings jetzt insgesamt für alle förderungswürdigen Zwecke.

Ein Rechenbeispiel:

Beträgt das Gesamteinkommen (dabei handelt es sich im Wesentlichen um die Bruttoeinkünfte abzüglich Werbungskosten) 30.000 Euro im Jahr, so konnten früher für gemeinnützige Zwecke 1.500 € steuerwirksam gespendet werden. Spenden für mildtätige oder wissenschaftliche Zwecke führten – zusätzlich – bis zu 3.000 Euro zu einer Steuerersparnis.
Jetzt können insgesamt - also gemeinnützige, mildtätige und wissenschaftliche Spenden zusammen  - bis zu 6.000 Euro Steuern sparen helfen.

Das heißt: Die Beträge werden nicht von der Steuerschuld abgezogen, sondern vom steuerpflichtigen Einkommen. Die Ersparnis ergibt sich dann aus dem persönlichen Steuersatz, macht sich also für Großverdiener stärker bemerkbar als für Bezieher kleinerer Einkommen.

Spendenbescheinigung bis 200 Euro nicht notwendig

Waren vorher Spenden bis zu 100 Euro ohne eine Bestätigung des Empfängers absetzbar, so brauchen nunmehr Überweisungen bis zu 200 Euro nicht mehr extra bescheinigt zu werden. Es genügt ein Zahlungsbeleg der Bank mit Angaben zum Empfänger und dem Verwendungszweck.

Übertrag auf Folgejahre möglich

Ein weiteres Bonbon aus Peer Steinbrücks Steuerkasse: Übersteigt die Summe der in einem Jahr geleisteten Spenden den maximal absetzbaren Betrag, so können die steuerlich nicht mehr berücksichtigten Beträge auf die folgenden Jahre übertragen werden. Und das ohne zeitliche Begrenzung.

2.000 Euro „Spendenüberhang“ aus 2008 kann also noch im Jahr 2009 Steuern sparen helfen – soweit dann nicht wiederum die 20 Prozent-Grenze überschritten wird (was ja erneut zur Übertragung auf die Folgejahre führen würde).

Allerdings: Bei den so genannten Großspenden, also Einzelüberweisungen von mehr als 25.565 €, gab es für den Spender die Möglichkeit, die Spende auf sieben Jahre zu verteilen: auf das Jahr der Zuwendung, das Vorjahr sowie auf die folgenden fünf Jahre. Die Rücktragsmöglichkeit ist gestrichen worden. Nunmehr kann nur noch „vorgetragen“ werden.

 

 

 

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